Ich bin also Feminist.


Sowohl nach Miria’s Definition als auch laut Onyx. Bestimmt finde ich bei Robin auch eine Definition, die mir zusagt.
In meinem alleresten Post habe ich mich aber als „Antifeministen“ bezeichnet. Wie geht denn das zusammen?
Nun, erstens nehme ich den Feminismus komplett anders wahr.
Mal ein paar links, wie ich Feminismus (und dessen Wirkung) erlebe:

Potential Rapist Campaign
Antwort auf meinen Emma-Post
Dr. Phil
Mitglied werden bei der Grünen Jugend (schaut mal bei Geschlecht)
SPD und die Geschlechter
Femen
oder auch hier (Brüderle und #aufschrei brauchte mich ja dazu und vor allem war es dieses Interview):

SPIEGEL ONLINE: Was muss sich denn Ihrer Meinung nach ändern, damit kein #Aufschrei mehr nötig ist?

Kathy Meßmer: Bitte keine Herrenwitze mehr – und auch nicht darüber lachen. Das sind kleine Anfänge. Am wichtigsten finde ich, dass man Frauen, wenn sie über Sexismus berichten, ernst nimmt, zuhört, ihre Aussage nicht abwertet, nicht die Belästigung verteidigt, den Vorfall nicht abschwächt.

Nicole von Horst: Damit kein #Aufschrei mehr nötig ist, muss sich unsere Kultur von einer Rape Culture hin zu einer Consent Culture entwickeln. Konkret geht es darum, die strafrechtliche Verfolgung von sexueller Gewalt zu verbessern und den Paragrafen § 177 StGB zu sexueller Nötigung und Vergewaltigung so zu ändern, dass nicht mehr „Gewalt“ nachgewiesen werden muss, um Sexualverkehr gegen den Willen einer Person als Vergewaltigung zu ahnden.

Anne Wizorek: Wir brauchen eine Mischung aus Politik, die stärker Verantwortung übernimmt, und generellen Änderungen in der Gesellschaft. Die Frauenquote etwa wäre eine Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen von Frauen zu verbessern. Es macht doch einen Unterschied, ob ich mich im Fall sexueller Belästigung an meine Chefin wenden kann oder mit dem Chef reden muss. Das Old-Boys-Network muss aufgebrochen werden. Gesellschaftlich müssen wir Menschen dafür sensibilisieren, dass Frauen etwa nicht einfach angesprochen werden wollen, bloß weil sie draußen herumlaufen. Es gibt keine „Berechtigung“, übergriffig zu werden. Deswegen sind Berichte darüber so wichtig, die das ganze Bild zeigen. Männer gehen sonst durch ihre eigene Welt und nehmen den alltäglichen Sexismus gar nicht wahr. Die meisten Männer sind ja jetzt geschockt von unserem #Aufschrei.

Ich sehe weiterhin, wie im Namen des Feminismus an Grundrechten gerüttelt wird. Wie Dinge wie Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz plötzlich optional werden, wenn es nur dem Ziel der Gleichsstellung dient. Der Rechtsstaat, der es aushalten muss, dass es Verbrecher gibt, die vor Gericht freigesprochen werden, ist mir unendlich wichtig.

Oder, was aus den Piraten, imho auf Druck aus des medialen Feminismus, aus sich machten:

Haben die Piraten ein Frauenproblem?

Kaum auf Erfolgskurs, schon in der Kritik: Der frisch gewählten und bestens in Umfragen platzierten Piratenpartei bläst bereits der feministische Wind entgegen – zu wenige Frauen in exponierten Positionen, überhaupt zu wenig weibliche Beteiligung an der Partei. Erstmal egal, oder haben die Piraten hier tatsächlich ein Problem zu bewältigen?

Das war auf Spiegel, 2011 (der Artikel ist weg, die Forendiskussion steht noch. Damals hat die Piratenpartei noch gesagt, sie seine post-gender. Nun sind sie für diskutieren sie eine Quote und scheinen mir von Menschen, die sich als Feministen bezeichnen, gekapert worden (der Fairness halber, an deren Erfolg haben sich viele angeklemmt). Es wird sich mir nie erschliessen, wie einer Partei, die keinerlei Eintrittshürde hatte ausser dem Einsenden eines Mitgliedsantrages, ein „Frauenproblem“ angedichtet werden konnte.

Nein, ich bin doch kein Feminist, bzw. ich bezeichne mich nicht als solcher. Gleichberechtigung ist für mich ein hoher Wert, ebenso wie der kathegorische Imperativ. Ich werde auch niemandem aufgrund seiner Hautfarbe, seines Geschlechtes oder seiner sexuellen Orientierung diskriminieren.

29 Gedanken zu „Ich bin also Feminist.

  1. Zunächst mal danke für die Verlinkung.
    Dann, würdest du den Aussagen von Kathy Meßmer, Nicole von Horst und Anne Wizorek widersprechen wollen? Wo haben sie Unrecht?
    Und drittens, damals, als sich die Piraten noch „post gender“ genannt haben, haben etliche Antifeministen versucht, die Partei zu unterwandern und vor ihren Karren zu spannen. Das war lange vor 2011. Sie haben sich extra aus ihren Pöbelforen verabredet, sind in in Massen das alte Forum der PP eingefallen und haben dort ihren Müll verbreitet, in der Hoffnung, sich dort ins gemachte Nest setzen zu können. Ich habe das damals beobachtet und fand es widerlich, wie sie sich erst mit ihrem Pseudogerechtigkeitsgetue eingeschleimt haben, um aber im gleichen Atemzug ihr wahres Gesicht zu zeigen. Ich würde sagen, das hat dem Ansehen der PP massiv geschadet. Das werden die auch irgendwann gecheckt haben. Dumm gelaufen…

    • kathy: Da zwei dinge, wenn keine Herrenwitze mehr, dann auch keine damenwitze mehr (schau dir die Emmawitze an). und eben auch, dass nicht nur Frauen, die ueber Sexismus berichten, ernstgenommen werden.
      Nicole: Bei einer Vergewaltigung muss schon heute keine Gewalt nachgewiesen werden. Eine der 3 Bedingungen reicht:
      1. mit Gewalt,
      2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
      3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.
      Ich vermute, daher, da ja auch Consent Culture explizit erwähnt wird, dass es dann auf soetwas hinausläuft: „Lesson 101 in my courses was that sexual contact without verbal, sober, conscious consent is rape.“ Das halte ich für falsch. Da gabs bei EMN eine Diskussion, bei der ich alles dazu schrieb, was mir einfiel. Desweiteren leben wir hier in Deutschland imho nicht in einer Rape-Culture.
      Bei Anne:
      Was ich von einer Quote halte, ist bekannt. Eine Quote dadurch zu rechtfertigen, dass man so dann Sexismen leichter melden kann, fragwürdig. Frauen darf man nicht mehr ansprechen? Das Old-Boys Netzwerk muss aufgebrochen werden? Welches Netzwerk? Dass es keine Berechtigung gibt, übergriffig zu werden, ok, aber was heisst übergriffig? Für manche ist es das Ansprechen. Oder gar das Anschauen. Da habe ich schon Probleme.

      Zu den Piraten… waren kurze Zeit eine Alternative für mich, ich war auf ein paar Stammtischen, irgendwann wurde dann das Grundeinkommen verinnerlicht, und ich war raus.

    • Irgendwie bin ich mit der Kommentarübersichtlichkeit nich so zufrieden. Darum fang ich nun von oben wieder an, sind ja auch nur wir zwei.
      Die Änderung, die sich Kräuter-Stockton aus deinem Tagesschaulink vorstellt ist folgende:
      Der § 177 StGB wäre dann zu formulieren:

      Wer ohne Einverständnis einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr an sich vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe… bestraft.

      Ein zweiter Paragraf oder ein zusätzlicher Absatz des § 177 StGB sollte lauten:

      (Minder schwerer Fall) Wer im Falle des § 177 Abs. 1 fahrlässig das fehlende Einverständnis der anderen Person nicht erkannt hat, wird mit Freiheitsstrafe … bestraft. http://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2013-2/djbZ-2013-2b1/

      Der Fall der 15 Jährigen wird da auch nochmal beschrieben:
      „Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass der Angeklagte weder Gewalt in irgendeiner Form ausgeübt, noch gedroht habe, noch habe die Geschädigte sich in einer „schutzlosen Lage“ befunden. Zwar fürchtete sich die Geschädigte vor dem Angeklagten, doch äußerte sie, wie das Gericht feststellte, ihre Ablehnung nur einmal zu Beginn des Vorfalls, als der Angeklagte sie aufforderte sich auszuziehen. Sie zog sich dann aber (nicht widerlegbar) selbst aus und hob auch aus Angst vor dem Angeklagten die Beine selbst an, um sein Eindringen zu ermöglichen.“
      Das „Nein, ich zieh mich nicht aus“ soll also schwerer wiegen als das freiwillige ausziehen. Finde ich zumindest fragwürdig. Ich glaube schon, dass die Frau in dem Fall das alles nur aus angst machte, aber juristisch macht es keinen unterschied zu einem (konstruierten) fall Rummknutschen, „nein ich will nach hause“ weiterknutschen (vielleicht hat frau angst, weil ich stärker bin) und wir landen dann doch in der kiste.
      Auch ich hatte schonmal keine lust auf sex, habe das geäussert und meine frau hat mich dann doch überzeugt. Analog zu oberem Fall eine Vergewaltigung. Halte ich für falsch.
      Wie weise ich denn „Einverständnis“ nach? Und wie erkenne ich, dass Frau das Einverständnis (Ausziehen und beine hochheben) nur aus Angst machte? Und, wer ist einverständnis fähig? Werde ich einwilligungsunfähig ab 0.8 Promille Blutalkohol? Das ist alles nicht trivial.
      Nein, ich will nicht, dass Vergewaltiger freigesprochen werden. Ich will aber auch nicht, dass Sex mit einer angetrunkenen Frau automatisch mit Gefängnis geahndet wird.

      • „Ich glaube schon, dass die Frau in dem Fall das alles nur aus angst machte, aber juristisch macht es keinen unterschied “

        Genau da liegt das Problem. Es muß doch auch juristisch einen Unterschied darstellen, ob jemand aus Angst handelt oder tatsächlich freiwillig.

        „Wie weise ich denn “Einverständnis” nach? Und wie erkenne ich, dass Frau das Einverständnis (Ausziehen und beine hochheben) nur aus Angst machte?“

        Ein normal empathiebegabter Mensch sollte eigentlich erkennen, ob der Mensch, dem er sich gerade intim nähern will, wirklich Lust auf ihn hat, oder nur widerwillig und aus Angst handelt.

      • „Ich glaube schon, dass die Frau in dem Fall das alles nur aus angst machte, aber juristisch macht es keinen unterschied“

        Genau da ist das Problem. Es muß auch juristisch einen Unterschied machen, ob man aus Angst handelt oder wirklich freiwillig

        „Und wie erkenne ich, dass Frau das Einverständnis (Ausziehen und beine hochheben) nur aus Angst machte?“

        Mit ein wenig Empathie merkt man normalerweise, ob die Person, der man sich gerade intim nähern will, das auch wirklich will oder vor Angst gelähmt und stocksteif ist

        • „Mit ein wenig Empathie merkt man normalerweise, ob die Person, der man sich gerade intim nähern will, das auch wirklich will oder vor Angst gelähmt und stocksteif ist“
          (erstmal sorry, ich hab keine ahnung, wie du in den Spamfolder kamst 😦 ich gugg da ab sofort öfter rein..)
          Das Problem da ist, dass man das nicht beweisen kann. Und es sich auch umdrehen lässt. Sex mit alkohol ist da so eine sache. Das Strafrecht muss präzise sein. und mir fällt wenig ein, wie man das machen könnte. obigen fall gegen ein nicht so dolles sexdate abzugrenzen.
          Konstruiertes beispiel: Grosser mann, alles nett, zierliches mädel man kommt sich näher landet auf dem bett. inmitten des vorspiels fällt ihr ein, dass sie einen freund hat, und dass das scheisse ist. Da er aber doppelt so schwer ist wie sie, sagt sie nichts, und machen weiter und schlafen miteinander.
          Juristisch ist das das gleiche wie der schlimme reale fall oben.

  2. Zu Kathi: Das ist kein Widerspruch, sondern eine Ergänzung
    Zu Nicole: Mit dem derzeitigen Auslegen des Vergewaltigungsparagraphen gibt es immer wieder Probleme für Vergewaltigungsopfer, ernst genommen zu werden bzw dass ihnen geglaubt wird. Dass oft einfach pure Angst im Spiel ist, wird in keinster Weise berücksichtigt
    Zu Anne: Sie sagt ja explizit, dass wir eine Sensibilisierung brauchen, weil Sexismus und Belästigung sonst nicht beachtet wird. Niemand, auch wenn es immer wieder Leute gibt, die das nicht verstanden haben, hat gesagt, dass nicht mehr geflirtet werden darf oä.

    • Kathi: Da kommt mein Trigger des zweierlei Maß ins Spiel (da mag ich Kathi dann Unrecht tun). Wer worten soviel Bedeutung und Subtext zuschreibt, wie die Leute, die Gaucks Tugend Furor dann auf Furien zurückführen, muss den Anspruch auch auf sich richten.
      Nicole: Ich kenne da nur einen Fall, und da auch nur die Berichterstattung. Ich finde den schlimm, keine Frage. Aber wir müssen die Schuld des Täters nachweisen, und nicht er seine Unschuld. Ich glaube auch nicht, dass übermässig viele angeklagte Vergewaltiger freigesprochen werden.
      Anne sagt, dass Männer einsehen sollen, das Frauen nicht angesprochen werden wollen, bloss weil sie da sind. Wie soll ich das denn sonst verstehen?
      Das mit der Sensibilisierung. Bei meiner Arbeit in den USA habe ich ein Sexual Harrassment Training mitgemacht. Das hat zur Folge, dass kaum ein Mann sich alleine mit einer Frau in den Fahrstuhl traut. Keine Welt, in der ich leben mag. Auch wenn es umgekehrt so wäre.

      • „Ich glaube auch nicht, dass übermässig viele angeklagte Vergewaltiger freigesprochen werden.“

        Der Anteil an verurteilten Straftätern liegt in einem erschreckend geringen Prozentbereich. Wiki dazu:

        „Die Bereitschaft von Opfern, die Tat anzuzeigen, ist Umfragen zufolge gering. Vergewaltigung gehört zu den Straftaten, deren Häufigkeit unterschätzt wird. Die Vergewaltigung hat weltweit eine der niedrigsten Verurteilungsraten von allen Verbrechen. Vergewaltigte Frauen zeigen die Tat bei der Polizei oft nicht an, da sie als Vergewaltigungsopfer sozial gebrandmarkt werden. Im Strafverfahren haben sie die Hauptbürde zu tragen. Weitere Ursachen können angenommene Beweisprobleme, geringer gesellschaftlicher Status der vergewaltigten Person, fehlende soziale Unterstützung und die Angst vor der Belastung des Verfahrens sein.[37] In den USA bleiben zwei Drittel bis drei Viertel aller Vergewaltigungen im Dunkelfeld. Die Justiz-Lücke (justice gap) ist groß: Von den angezeigten Vergewaltigungen kommen nur 8 Prozent zur Anklage, 3 Prozent der Täter kommen vor Gericht und 2 Prozent erhalten eine Freiheitsstrafe.[38] Die Anzeigebereitschaft sinkt mit dem Anstieg des Bekanntheitsgrades zwischen Tätern und Opfern“
        http://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung

        • Widerspricht mir ja gar nicht. Ich sprach von angeklagten, das setzt eine Anzeige vorraus. Die Beweislastumkehr hilft da dann aber nicht, ebenso ist unser Strafrechtsparagraph aussreichend. Richtig wäre hier, die soziale Brandmarkung des Opfers zu bekämpfen, die „angenommenen“ Beweisprobleme zu durchleuchten und aufzuklären. Opfern vor der Anzeige, danach und während des Prozesses zu unterstützen. Und eben auch unser Recht konsequent anzuwenden. Dass die Opfer im Strafverfahren die Hauptlast tragen müssen, ist ausser bei öffentlichen Vergewaltigungen leider imho nicht anders zu machen. Das ist aber in jedem Prozess, bei dem nur 2 Personen involviert sind und Aussage gegen Aussage steht so.
          Auch aus wiki (gleicher Artikel) „Laut deutscher Polizeistatistik wurden 2010 in Deutschland 46.869 Fälle von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gemeldet, davon 7.724 Fälle von Vergewaltigung oder schwerer sexueller Nötigung. Die Aufklärungsquote lag bei rund 82 Prozent, wie auch in den Jahren zuvor“ Das ist, finde ich nicht niedrig.
          Den Zahlen aus den USA traue ich in sofern nicht, als dass die (s. Dr. Phil) einen anderen Vergewaltigungsbegriff haben als unser Strafrecht.
          Ich gestehe, das was wir hier haben ist nicht perfekt, aber ich habe noch nichts besseres gefunden.

          • „Widerspricht mir ja gar nicht“

            Doch. Du hast angezweifelt, dass viele Angeklagte freigesprochen werden. Wenn von allen Angeklagen gerade mal 2 Prozent verurteilt werden, was passiert dann wohl mit den übrigen 98%?

            „Die Aufklärungsquote lag bei rund 82 Prozent, wie auch in den Jahren zuvor” Das ist, finde ich nicht niedrig.“

            „Aufgeklärt“ heißt in dem Fall wohl nicht, dass ein Täter auch verurteilt wird, sondern nur dass nicht weiter ermittelt wird. Ein Freispruch wegen fehlender Beweise heißt offiziell auch „ad acta“, praktisch heißt es genau 0,0 Aufklärung.

            „Ich gestehe, das was wir hier haben ist nicht perfekt, aber ich habe noch nichts besseres gefunden.“

            Es wurden schon öfter Ansätze vorgeschlagen, die nicht nur hilfreich, sondern dringend erforderlich wären, nämlich psychologische Schulungen bei der Polizei, was den Umgang mit Betroffenen angeht

            • Letzteren ansatz, bin ich gerne dabei, das ist aber nicht das, was Nicole gefordert hat.

              Die Aufklärungsquote (musste ich grade nachlesen) ist die, bei der ein Täter mit hinreichendem Tatverdacht gefunden wird. Bei gefährlicher Körperverletzung liegt diese ähnlich hoch (http://www.juraforum.de/lexikon/aufklaerungsquote)
              Die Verurteilungsquote von 2%, das bezieht sich wohl auf die USA, da ist der wiki-eintrag nicht klar. Mit viel googlesuche habe ich das gefunden: http://www.frauennotruf-hamburg.de/sexualisierte-gewalt/zahlen-und-fakten
              Es ging runter von 20 auf 13%, immernoch erschreckend niedrig, aber deutlich mehr als die 2%.

            • „Letzteren ansatz, bin ich gerne dabei, das ist aber nicht das, was Nicole gefordert hat.“

              Wie ich Nicole verstehe, fordert sie eine Ausweitung des Vergewaltigungsparagraphen, und ich stimme da definitiv zu. Nach jetziger Rechtslage reicht es nicht, nicht zuzustimmen, also Nein zu sagen, um nicht einvernehmlichen Sex als Vergewaltigung zu werten. Dass das aber möglich ist, zeigt die Rechtslage in Großbritanien.

              Zitat:
              „Damit in Deutschland nicht-einvernehmliche sexuelle Handlungen auch strafbar sind, muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein: Der Täter muss entweder Gewalt angewendet haben, oder damit gedroht haben, oder eine schutzlose Lage des Opfers ausgenutzt haben. Es reicht also nicht, wenn das Opfer klar und deutlich „Nein“ sagt. So steht es im §177 des Strafgesetzbuches.

              „So einen Einstellungsbescheid schreiben zu müssen, ist furchtbar“

              „Es gibt Fälle, in denen die Frau ‚Nein‘ gerufen hat, in denen die Frau den ganzen Akt lang geweint hat – wo also der Mann keinen Zweifel haben konnte, dass diese sexuelle Handlung nicht einvernehmlich ist. Und trotzdem ist es nach deutscher Rechtslage keine strafbare Vergewaltigung“, sagt Kräuter-Stockton. „Es ist furchtbar, wenn ich in einem solchen Fall einen Einstellungsbescheid schreiben muss – das tut mir in der Seele weh.“

              In anderen Ländern ist das anders: In Großbritannien beispielsweise gilt als eine Vergewaltigung, wenn jemand sexuelle Handlungen vornimmt und „die andere Person hiermit nicht einverstanden ist, und der Täter keinen guten Grund für die Annahme hat, dass die andere Person einverstanden ist“, heißt es im Gesetzestext. Kurz: In Großbritannien reicht es, wenn das Opfer „Nein“ sagt.

              „In Deutschland besteht eine Rechtslücke“, sagt die Staatsanwältin, „und zwar eine bewusste Rechtslücke. Denn es wird seit Jahren darauf hingewiesen, dass sie besteht.“ Und nicht nur das: Im Mai 2011 unterzeichnete die Bundesregierung eine Initiative des EU-Rates, nach der nicht-einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Strafe gestellt werden sollen. Ratifiziert ist diese bis heute nicht.
              http://www.tagesschau.de/inland/gewaltgegenfrauen102.html

      • „Bei meiner Arbeit in den USA habe ich ein Sexual Harrassment Training mitgemacht. Das hat zur Folge, dass kaum ein Mann sich alleine mit einer Frau in den Fahrstuhl traut.“
        Habe ich auch schon x mal gehört von Leute, die drüben arbeiten. Gibt es derartige Trainingsmaterialien eigentlich irgendwo im Netz? Bzw. mit welchen konkreten Argumenten (wie drohende Falschbeschuldigung) wird denn konkret gearbeitet?

        • Habe nun nichts wirklich gefunden. Das Training klärt halt hauptsächlich über die Gefahren eines Prozesses auf. Es wird einem beigebracht, jegliche Situation zu vermeiden, die einen vor Gericht bringen kann. Dazu gehört dann auch, möglichst nie alleine mit einer Frau zu sein.

  3. Diese „potential rapist“-Philosophie finde ich auch sehr strange, um nicht zu sagen, gefährlich.
    Aber eine kleine Anmerkung: Die Piratenpartei ist nicht für eine Quote, es sind lediglich Satzungsänderungsanträge für den kommenden Parteitag in Bremen eingereicht worden 😉

  4. was onyx hier fordert ist gefährliches zeug. das wäre dann am ende so gummiartig, dass einfach alles, was nicht gefällt, also auch ganz simple reue, als vergewaltigung umdefiniert werden kann. und ja: falls jemandem während des aktes einfällt, dass ihm oder ihr das doch alles jetzt nicht recht ist muss diejenige das eindeutig(!) klar machen. das nennt sich verantwortung gegenüber sich selbst. der andere partner muss das nicht erraten müssen das wäre doch absurd.

    auch die flirtsache: jedes ansehen kann demnach als belästigung empfunden werden. wo aber jemand hinsieht ist niemanden bloddy business. wo kämen wir dahin. ich bin da ganz bei tom, grundrechte sollen beschnitten werden, damit diese damen mit einem besseren gefühl durch die straßen gehen können. lehne ich ab.

    ich persönlich finde es auch erstrebenswerter, wenn einzelne schuldige fälschlich frei gesprochen werden (so scheiße das sein mag) als das unschuldige eingesperrt werden und auch deren leben zerstört. das ist für mich so, weil ich freiheit weit mehr schätze als sicherheit. wohl einer der hauptunterschiede zwischen männern und frauen.

    • „falls jemandem während des aktes einfällt, dass ihm oder ihr das doch alles jetzt nicht recht ist muss diejenige das eindeutig(!) klar machen.“

      Was ist an einem „Nein ich will das nicht“ uneindeutig?

      • Ich hatte die diskussion schonmal: http://erzaehlmirnix.wordpress.com/2013/11/04/eine-von-funf/comment-page-1/#comment-11411
        da wurden recht viele Argumente ausgetauscht, ich glaube einiger werden wir uns hier wahrscheinlich auch nicht.

        Die Diskussion endet meist auf den beiden Polen: „Du willst nicht das Vergewaltiger bestraft werden“ und „Ich will nicht nachträglich zum Vergewaltiger werden“
        Die Argumente dazwischen kann man bei der Vorratsdatenspeicherungs-Diskussion abschreiben.
        Interessant finde ich, dass wir zumindest einen gemeinsamen Ansatz gefunden haben: Die Stigmatisierung von Vergewaltigungsopfern muss aufhören.
        Niemand sollte Angst vor Repressionen haben, wenn er eine Straftat anzeigt.

        (ich glaube, bei der besseren Schulung der Polizei würden wir wieder bei getrennten Meinungen landen)

      • Das wäre eindeutig, wenn nicht zufällig das Spiel mit Grenzen zur Erregungsspirale gehört. Ja, onyx, das kommt vor.

        Das meine ich aber nicht. Ich habe den Eindruck, das einige Feministinnen den Sexpartnern (den Männern natürlich, wem sonst) eine Art sechsten Sinn abverlangen bei gleichzeitigem kompletten carefree-pass für die Frauen. Wo es doch gerade bei der menschlichen Sexualität von Uneindeutigkeiten, Interpretationen, gewollten Grenzverletzungen nur so wimmelt. Nirgendwo verschwimmen die Dinge so wie hier.

        • „Das wäre eindeutig, wenn nicht zufällig das Spiel mit Grenzen zur Erregungsspirale gehört. Ja, onyx, das kommt vor.“

          Ich rede hier nicht von irgendwelchen lustigen „nein heißt nicht nein“-Verführungsspielchen, sondern von Straftaten und davon dass die Gesetzeslage alles andere als ausreichend ist
          Lies dir mal diese Beispiele durch http://ausopfersicht.wordpress.com/

          Hast du so wenig Empathie, dass du meinst, nur kräftige körperliche Gegenwehr mit Verletzungsfolgen sei ein Zeichen von Unwillen?

          • Das ist nun echt schwierig, weil ich den schreibern dort nicht nochmal eins reinwürgen oder sie stigmatisieren will (irgendwas im sinne von selbst schuld).
            Aber keiner der Einstellungsbescheide, die da sind, widerstreben meinem Rechtsempfinden. Wenn ich irgendwas über mich ergehen lasse, nur um meine Ruhe zu haben, dann ist das keine Nötigung. Wenn meine Arbeitskollegen in der Nähe sind, und ich nicht um Hilfe Rufe, dann ist das auch keine Nötigung.
            Letztendlich würde jede jede Änderung des §177, die auch jene Fälle zu einem Urteil bringen würden, einen Beischlafvertrag zur Bedingung machen. Das nicht eine Welt, in der ich leben mag. Die Juristerei ist so eine Sache, die schon sehr komplex ist.
            Wenn es Änderung gebe, bei der das nicht so wäre, immer her damit, ich behaupte nicht, dass es unmöglich ist, sondern nur, dass ich keine kenne und mir keine einfällt.

  5. @ Tom

    Meine Antwort an dich direkt unter deinem Kommentar oben ist irgendwie verschluckt worden.

    „Ich glaube schon, dass die Frau in dem Fall das alles nur aus angst machte, aber juristisch macht es keinen unterschied“

    Genau da ist das Problem. Es muß auch juristisch einen Unterschied machen, ob man aus Angst handelt oder wirklich freiwillig.

    „Und wie erkenne ich, dass Frau das Einverständnis (Ausziehen und beine hochheben) nur aus Angst machte?“

    Mit ein wenig Empathie merkt man normalerweise, ob die Person, der man sich gerade intim nähern will, ob die das auch will oder vor Angst stumm ist, weint, gelähmt und stocksteif, oder komplett abwesend ist

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